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Rheine: Mehrfamilienhaus in guter Wohnlage, Verkauft
Objekt-Nr.: 256
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Basisinformationen
Adresse:
48429 Rheine
Gebiet:
Siedlung
Preis:
Preis auf Anfrage
Wohnfläche ca.:
393 m²
Grundstück ca.:
968 m²
Zimmeranzahl:
21
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Haustyp:
Mehrfamilienhaus
Etagenanzahl:
3
Provisionspflichtig:
ja
Nutzfläche ca.:
120 m²
Keller:
voll unterkellert
Anzahl der Parkflächen:
4 x Garage
Baujahr:
1966
Heizung:
Etagenheizung
Befeuerungsart:
Gas
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
-Energieausweis ist beantragt
-Eigentumsgrundstück
-Nettomieten p.a. ca. 24.000€
-Eigentumsgrundstück
-Nettomieten p.a. ca. 24.000€
Sonstiges:
Wohnfläche:
EG - links: 69,49 m²
rechts: 60,72 m²
1.OG - links: 70,35 m²
rechts: 61,23 m²
2.OG - links: 70,35 m²
rechts: 61,23 m²
____________________
Gesamt: 393,37 m²
EG - links: 69,49 m²
rechts: 60,72 m²
1.OG - links: 70,35 m²
rechts: 61,23 m²
2.OG - links: 70,35 m²
rechts: 61,23 m²
____________________
Gesamt: 393,37 m²
Provision:
Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs-/Nachweisprovision in Höhe von 5,80 % inkl. MwSt. von der Kaufsumme/Gesamtvertragswert zur Zahlung durch den Käufer fällig. Ab 01. Juli 2020 gilt die staatlich geänderte Mehrwertsteuer von 16 %, somit beläuft sich die Vermittlungsprovision ab diesem Zeitpunkt auf 5,80 % inkl. MwSt.
Anmerkung:
Alle gemachten Angaben beruhen auf Aussagen der(s) Verkäufer(s). Eine Haftung kann hierfür nicht übernommen werden.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation.
Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Nach GEG § 80 Abs. 4 muss im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden.
Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Nach GEG § 80 Abs. 4 muss im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden.
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