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Melle: 1-2 Familienhaus zu verkaufen / auch als Abrisshaus mit großem Eigentumsgrundstück 1.603 m² in guter Wohnlage / § 34 BauBG
Objekt-Nr.: 1809
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Basisinformationen
Adresse:
49324 Melle
Preis:
Preis auf Anfrage
Wohnfläche ca.:
155 m²
Grundstück ca.:
1.603 m²
Zimmeranzahl:
7
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
5,80 %
Keller:
voll unterkellert
Baujahr:
1955
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
- Baujahr 1955,
Rückseitiger Anbau 1970
Wintergarten auf Anbau 1990
Erweiterung Doppelgarage 1997
- Eigentumsgrundstück 1.603 m²
Rückseitiger Anbau 1970
Wintergarten auf Anbau 1990
Erweiterung Doppelgarage 1997
- Eigentumsgrundstück 1.603 m²
Sonstiges:
- um eine optimale Bebauung zu erreichen, sollte frühzeitig ein Gespräch mit der Stadt Melle / Planungsamt erfolgen
- frei nach Vereinbarung
- Energieausweis beantragt / liegt bei Besichtigung vor
- Inventar kann übernommen werden
- frei nach Vereinbarung
- Energieausweis beantragt / liegt bei Besichtigung vor
- Inventar kann übernommen werden
Provision:
Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs-/Nachweisprovision in Höhe von 5,80 % inkl. MwSt. von der Kaufsumme/Gesamtvertragswert zur Zahlung durch den Käufer fällig. Ab 01. Juli 2020 gilt die staatlich geänderte Mehrwertsteuer von 16 %, somit beläuft sich die Vermittlungsprovision ab diesem Zeitpunkt auf 5,80 % inkl. MwSt.
Anmerkung:
Alle gemachten Angaben beruhen auf Aussagen der(s) Verkäufer(s). Eine Haftung kann hierfür nicht übernommen werden.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation.
Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Nach GEG § 80 Abs. 4 muss im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden.
Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Nach GEG § 80 Abs. 4 muss im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden.
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